Corona-Informationen “Herbstferien”

Schulen-Coronaverordnung

Die Landesregierung hat entschieden, dass für die Schülerinnen und Schüler ab der 5. Klassenstufe in dem Zeitraum der ersten beiden Unterrichtswochen nach den Herbstferien (19. bis 30. Oktober 2020) auch im Unterricht eine Verpflichtung zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen gilt.

In der Anlage erhalten Sie eine Übersicht zu den Eckpunkten der Regelung. Im Einzelnen werden sich die Regelungen aus der Schulen-Coronaverordnung ergeben, die für kommende Woche zu erwarten ist.

  • Lüften

Vor dem Hintergrund der Empfehlungen der Bundesregierung wird die AHA-Regel um ein L (Lüften) ergänzt. Die Handreichung zum Lüften wird darauf im Laufe der Herbstferien angepasst. Weiterhin gilt: Regelmäßiges Stoßlüften ist ein besonders wirksames Mittel zum Infektionsschutz.
Nützliche Hinweise zum Lüften, aber auch zu allen anderen Hygienetipps, hat das Ministerium unter https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Schulen_Hochschulen/corona_schule.html bereitgestellt.

  • Risikogebiete

Wie bereits mit der Corona-Schulinformation vom 24.09.2020 mitgeteilt, sind bei geplanten Urlaubsreisen in den Herbstferien die Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes zu beachten. Reisen Schülerinnen und Schüler an ein Urlaubsziel, das bereits bei Reiseantritt als Risikogebiet deklariert ist und können infolgedessen nach Rückkehr aufgrund von Infektionsschutzmaßnahmen die Schule nicht aufsuchen, so fehlen sie unentschuldigt. Eine Beurlaubung ist in diesen Fällen nicht möglich. Sollten Schülerinnen und Schüler tatsächlich erkranken, so sind sie aus Krankheitsgründen entschuldigt, wenn ein entsprechendes Attest vorliegt.

https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/covid-19/2296762

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html