Veränderungen der Regelungen im Lockdown

Brief

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

gestern Abend hat das Bildungsministerium die Entscheidungen vom Freitag verändert und präzisiert. Die wichtigsten Änderungen sind demnach:

  1. Ab Mittwoch, 16. Dezember 2020, wird die Präsenzpflicht in den Schulen ausgesetzt. Ab diesem Zeitpunkt wird nur noch für Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 1 – 7 eine Notbetreuung angeboten, die sich an den Regelungen aus dem Frühjahr orientieren wird. Die genaue Ausgestaltung wird sich in der CoronaBekämpfungsVerordnung befinden, die voraussichtlich morgen durch das Kabinett beschlossen wird.
    Wir verweisen noch einmal ausdrücklich auf den Appell des Ministerpräsidenten, schon am Montag und Dienstag, den 14. und 15.12. die Kinder zu Hause zu lassen, wenn dies irgendwie möglich ist.
  2. Die Möglichkeit vom Freitag, dass Leistungsnachweise noch geschrieben werden können, wenn sie unaufschiebbar sind und nicht ggf. ersatzlos entfallen können, wurde noch einmal präzisiert. Diese Möglichkeit gilt ausschließlich für Klausuren in den Jahrgangsstufen Q1 (12. Jg.)  und Q2 (13. Jg.), deren Ergebnisse in das Abitur eingebracht werden müssen und bereits vor dem 11. Dezember 2020 angesetzt waren.

Die Mitteilung des Ministeriums, die wir am Sonntagabend erhalten haben, können Sie hier nachlesen:

Mit herzlichen Grüßen

Fabian Halbe