Klarstellung zur Stellungnahme vom Freitag

Am Freitag, den 19.02.21, haben wir auf dieser Seite eine Stellungnahme der Schulleitung mit dem Titel „Präsenzunterricht in Zeiten von Kontaktbeschränkungen“ veröffentlicht, der die tatsächlich geltende Rechtslage zum Teil unzutreffend und verkürzt wiedergegeben hat. Vor diesem Hintergrund erfolgt an dieser Stelle eine Klarstellung der dort getroffenen Aussagen.

Die Stellungnahme vermittelt den Eindruck, dass die Entscheidung, die Präsenzangebote für die Abschlussklassen anbieten zu müssen, eine Entscheidung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur darstellt. Dies trifft nur für die grundsätzliche landesweit gültige Vorgabe zu, die eine Entscheidung der Landesregierung umsetzt, welche das Ziel verfolgt, die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen unter vergleichbaren Voraussetzungen bestmöglich auf ihre Abschlüsse vorzubereiten. Der schulaufsichtlichen Entscheidung zum Beibehalten der Präsenzangebote im Einzelfall vor Ort liegt dabei immer die Entscheidung der zuständigen Gesundheitsbehörde zugrunde und gründet damit auf eine Abwägung der gesundheitlichen Risiken der dafür verantwortlichen Stellen.

Die Aussage in der Stellungnahme, dass durch das Vorhalten der Präsenzangebote „knapp 200“ Schülerinnen und Schüler und damit „knapp 200 Haushalte“ in der Schule zusammengeführt werden, macht nicht angemessen deutlich, dass sich diese Schülerinnen und Schüler über die Woche verteilen und wie die Rahmenbedingungen für diesen Unterricht sind.

Derzeit erhalten 172 Schülerinnen und Schüler für jeweils 12 Stunden (Jg. 9 und 10) bzw. 16 Stunden (Jg. 13) in ihren Prüfungsfächern Präsenzangebote in der Schule. Sie kommen jeweils an zwei Tagen versetzt in die Schule Selbstverständlich werden natürlich schulaufsichtlichen Vorgaben zum Infektionsschutz im Rahmen des Hygienekonzeptes der Schule (Maskenpflicht, Abstandsregeln, Kohorten- und Kleingruppenunterricht) umgesetzt.

Die Aussage, dass wir Klausuren und Klassenarbeiten in der Schule schreiben lassen werden, bezieht sich nur auf die Klassenarbeiten und Klausuren der Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen, die sich ohnehin bereits in der Schule befinden. Der Text war an dieser Stelle nicht eindeutig, so dass der Eindruck enstehen konnte, wir würden Schülerinnen und Schüler aus anderen Jahrgängen in die Schule bitten, um Klassenarbeiten oder Klausuren zu schreiben. In der Stadt Flensburg dürfen zu diesem Zeitpunkt jedoch mit Ausnahme der Abschlussjahrgänge, keine Klassenarbeiten oder Klausuren geschrieben werden.

Sollte durch diese verkürzten oder unrichtigen Aussagen bei den Schülerinnen und Schülern und den Kolleginnen und Kollegen die bestehende Sorge um die eigene Gesundheit vergrößert worden sein, so bedaure ich diese Wirkung außerordentlich. Unser Ziel war es, darauf hinzuweisen, dass wir versuchen die Situation für die Absolventinnen und Absolventen und die Kolleginnen und Kollegen so gut und sicher wie möglich zu gestalten, dass wir aber den Eindruck haben, in der augenblicklich verschärften Situation in Flensburg hier an unsere Grenzen zu stoßen.

Nach Rücksprache mit der für uns zuständigen Schulaufsicht werden wir weitere Möglichkeiten ergreifen, um vor dem Hintergrund der Infektionslage in Flensburg die Kontakte noch weiter zu reduzieren, um so ein Höchstmaß an Sicherheit herzustellen. Wir werden darüber in den Gremien der Schule am Montag beraten und diese dann spätestens am Dienstag den Schülerinnen und Schülern bekannt geben.

Fabian Halbe

Schulleiter