Änderungen der Prüfungsordnung zum ESA und MSA 2020/21

Liebe Eltern und liebe Prüflinge zum ESA und MSA im Schuljahr 2020/2021,

nachdem die Schülerinnen und Schüler die Information über die Änderungen der Prüfungsordnung zum ESA und MSA bereits in schriftlicher Form persönlich erhalten haben, möchten wir Sie noch einmal auf diesem Weg über die Erleichterungen und Veränderungen der Prüfungsmodalitäten in diesem Schuljahr hinweisen.

Änderungen bezüglich der Abschlussprüfungen
Eine Beratung in diesem Punkt wird empfohlen, ist aber nicht verpflichtend.

  • In diesem Prüfungsdurchgang ist es möglich, eines der schriftlichen Prüfungsfächer (Deutsch, Mathematik, Englisch) abzuwählen.
  • Dann ist die Jahresnote, also die Note, die sich aus den Leistungen des Schuljahres ergibt, die Prüfungsnote.
  • In dem abgewählten Fach ist auf Antrag eine zusätzliche mündliche Prüfung möglich. Die Note der mündlichen Prüfung darf nur der Verbesserung dienen, allerdings darf sie auch nur durchgeführt werden, wenn eine Verbesserung möglich ist. Wir bitten Sie und Ihre Kinder an dieser Stelle besonders darum, sich einen Antrag der mündlichen Prüfung gründlich zu überlegen. Die Vorbereitung und Durchführung bedeutet einen hohen Arbeitsaufwand für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen und sollte nicht als reiner Versuch betrachtet werden.
  • Die Sprechprüfung im Fach Englisch entfällt. Allerdings ist eine mündliche Prüfung möglich.
  • Der mündliche Teil der Herkunftsprachenprüfung (HESP), die von Schülerinnen und Schülern, die erst wenige Jahre Englischunterricht hatten, gewählt werden kann, entfällt in diesem Jahr ersatzlos. Der schriftliche Teil kann nicht abgewählt werden.

Möglichkeit des Rücktritts von der Prüfung
Eine Beratung in diesem Fall ist verpflichtend für Prüflinge, die zurücktreten wollen.

  • In diesem Schuljahr ist es möglich, von der Abschlussprüfung zurückzutreten und in den vorhergehenden Jahrgang zu gehen.
  • Im Falle des Rücktritts geht die Schülerin bzw. der Schüler ab dem 22.03.2021 in den vorhergehenden Jahrgang.
  • Die Noten des Jahrgangs, in den man zurücktritt, bleiben erhalten. Die Noten des Wiederholungsjahrgangs müssen neu erworben werden.
  • Bei einem Rücktritt von Jahrgang 10 in Jahrgang 9 kann der ESA-Abschluss nicht erneut erworben werden.
  • Die Präsentationsprüfung muss wiederholt werden, wenn der Rücktritt in der Klasse 9 geschieht. Bei einem Rücktritt in Klasse 10 muss die Präsentationsprüfung wiederholt werden, wenn die Note in Klasse 10 erworben wurde.

Der späteste Termin für beide Entscheidungen ist der 19.03.2021.
Die Wahlzettel für die möglichen Entscheidungen haben die Schülerinnen und Schüler bereits erhalten.

Wir wünschen bei den Prüfungen allen Beteiligten viel Erfolg!
Lars Petersen
Stufenleitung 9/10