Freiwilliges Wiederholen des Schuljahres

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

da durch die lange Zeit des Lockdowns und der ganz oder teilweisen Schulschließungen bei einigen Schülerinnen und Schülern Lernlücken entstanden sind, hat das Bildungsministerium für Schülerinnen und Schüler bestimmter Jahrgänge die Möglichkeit eingeräumt, ein Schuljahr freiwillig zu wiederholen, ohne dass das Wiederholungsjahr als Schulbesuchsjahr angerechnet wird.

Das gilt für alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5 bis 8 und alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 11 und 12.

Um von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, muss ein formloser Antrag zur Zeugniskonferenz vorliegen. Das heißt für die Jahrgänge 8, 11 und 12 muss der Antrag bis zum 8. Juni 2021 vorliegen, für die Jahrgänge 5 bis 7 bis zum 15. Juni 2021.
Sie können den Antrag bei der Klassenleitung oder im Sekretariat abgeben.

Im Zusammenhang mit dem freiwilligen Wiederholen ist eine verpflichtende vorherige Beratung nicht vorgesehen. Sollten Sie den Wunsch haben, sich zuvor beraten zu lassen, so wenden Sie sich an die Klassenleitungen ihrer Kinder oder an die Stufenleitungen:
Herr Märtens, Jahrgang 5 und 6
Herr Witthöft, Jahrgang 7 und 8
Herr Petersen, Jahrgang 9 und 10
Frau Brendel, Jahrgang 11 und 12.

Mit freundlichen Grüßen
Fabian Halbe