Wir testen weiter – Hinweise zur Testpflicht

Seit den Osterferien besteht für alle Personen, die sich an der Schule aufhalten, die Pflicht, sich zweimal in der Woche zu testen oder testen zu lassen. Diese Pflicht besteht auch nach den Sommerferien weiterhin. Eine Ausnahme stellen Geimpfte oder Genesene dar, für die keine Testpflicht besteht. Für diese Personen ist allerdings ein einmaliger Nachweis verpflichtend, dass sie geimpft oder genesen sind.

Inzwischen haben wir viel Erfahrung mit dem Testen sammeln können, ich möchte allerdings die Hinweise zum Testen an dieser Stelle noch einmal in Erinnerung rufen und allen neuen Schülerinnen und Schülern der Fridtjof-Nansen-Schule das Testkonzept der Schule vorstellen.

Um der Testpflicht nachzukommen, gibt es drei Möglichkeiten:

  1. Durchführung einer zweimal wöchentlichen Selbsttestung in der Schule (siehe unten)
  2. Vorlage einer Bescheinigung eines negativen Testergebnisses über einen an anderer Stelle durchgeführten Test, z. B. im Bürgertestzentrum, in einer Arztpraxis oder in einer Apotheke. Der Test darf nicht länger als drei Tage zurückliegen und muss danach erneut erfolgen und bescheinigt werden.
  3. Über einen durchgeführten Selbsttest im häuslichen Umfeld, dessen Durchführung Sie mit Ihrer Unterschrift bescheinigen. Auch dieser Test darf nicht länger als drei Tage zurückliegen und muss danach erneut durchgeführt und bescheinigt werden. Den Schnelltest müssen Sie in diesem Fall selbst erwerben, er wird nicht von der Schule gestellt. Die Bescheinigung über den durchgeführten Test können Sie hier herunterladen: Selbstauskunft

Zur Testung in der Schule: Die Schülerinnen und Schüler testen sich zweimal die Woche unter Anleitung mit von der Schule zur Verfügung gestellten Testsets. Hierzu ein Hinweis: Es hat sich als hilfreich erwiesen, wenn Ihr Kind für den Test eine Möglichkeit hat, das Teströhrchen auf dem Tisch sicher abzustellen. Hierzu hat sich eine Wäscheklammer oder ein Duplo-Legostein als sehr hilfreich erwiesen. Bitte geben Sie Ihrem Kind eine Klammer oder einen Legostein mit.

Voraussetzung für die Teilnahme an dem Test ist bei Minderjährigen eine Einverständniserklärung der Eltern, die Sie hier herunterladen können: Einverständniserklärung

Sollte diese Erklärung nicht vorliegen und auch keine andere Bescheinigung über einen Test vorliegen, so darf Ihr Kind nicht in der Schule unterrichtet werden und wir müssen Ihr Kind leider wieder nach Hause schicken.

Im Falle eines positiven Schnelltests müssen wir Sie erreichen können, damit Sie ihr Kind schnellstmöglich aus der Schule abholen können. Mit Ihrem Einverständnis kann Ihr Kind sich auf dem direkten Weg auch selbstständig nach Hause begeben, die Fahrt nach Hause darf allerdings nicht mit dem Bus erfolgen.
In diesem Fall muss ihr Kind in Quarantäne, bis ein negatives Ergebnis eines PCR-Tests vorliegt. Weitere Informationen dazu finden Sie hier: Infos im Falle eines positiven Selbsttests

Diese und weitere Informationen zur Testung erhalten Sie auf den Seiten des Ministeriums. Infos des Ministerium zur Testpflicht

Herzliche Grüße
Fabian Halbe