Maskenpflicht ab dem 1. November 2021

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

ab dem 31.10.21 ist die Verpflichtung zum Tragen einer Maske neu geregelt. Diese ist in der neuen Schulencoronaverordnung geregelt, die Sie hier finden.

Die wichtigsten Änderungen in diesem Zusammenhang sind:

  • Die Maskenpflicht entfällt jetzt auch im Innenraum am Sitzplatz. Im Gebäude müssen noch Masken getragen werden, wenn man sich dort frei bewegt.
  • Wenn es zu einem positiven PCR-Test kommt, wird geschaut, ob der Betreffende die letzten zwei Tage vor dem Testergebnis in der Schule war.
  • Ist dies der Fall, so müssen alle, die sich in den letzten beiden Tagen mit dem Betreffenden in einem Raum ohne Maske befunden haben, für fünf Schultage täglich getestet werden.
    Diese Pflicht gilt nicht für Personen, die geimpft oder innerhalb der letzten 6 Monate genesen sind.  Diese Befreiung von der Testpflicht muss jedoch durch eine Impfbescheinigung oder einen Genesenennachweis, der nicht älter als 6 Monate ist, nachgewiesen werden.
  • Für die täglichen Tests gibt es nach wie vor die drei Möglichkeiten des Tests in der Schule, des Tests an einer offiziellen Teststation oder des privaten Tests mit Selbstauskunft durch die Eltern.
  • Außerdem müssen alle, die von der Testpflicht betroffen sind, auch für 5 Schultage wieder durchgängig die Maske auch im Unterricht tragen. Hier gibt es keine Ausnahme für Geimpfte und Genesene.
  • Diese Test- und Maskenpflicht gilt auch dann, wenn zunächst nur ein positiver Schnelltest z.B. in der Schule auftritt. Allerdings endet die Test- und Maskenpflicht vorzeitig, wenn sich ein positiver Schnelltest im PCR-Test als negativ erweist.

Herzliche Grüße
Fabian Halbe