Gesamtelternbeirat

Demokratie funktioniert nur durch Mitbestimmung –
das gilt auch für Bildung und Schule.

Viele Hände

Der Schulelternbeirat (SEB) – warum gibt es ihn?
Weil wir in einem demokratischen Land leben und die Mitwirkung der Eltern an Erziehung und Bildung ihrer Kinder im Schulgesetz geregelt ist : Die Erziehung liegt vor allem in der Verantwortung der Eltern und kann nur durch Beteiligung am Schulleben wahrgenommen werden.
Das Schleswig-Holsteinische Schulgesetz regelt und stärkt besonders die Mitarbeit der Eltern: Elternarbeit ist ausdrücklich erwünscht und durch Rechte und Pflichten der Eltern gesetzlich abgesichert.
Wie das genau funktioniert, regeln die Paragraphen des Schulgesetzes.

Elternsprecher werden – oder: „Warum sollte ich mir das antun…?“
An unsere Pflichten als Eltern werden wir leicht erinnert – und unsere Rechte? Was würde passieren wenn keiner sie wahrnimmt ? Beteiligung im Elternbeirat bedeutet ein gewisses Maß an Zeitaufwand und Arbeit. Bei Arbeitsteilung und gegenseitiger Vertretung ist die zeitliche Belastung aber überschaubar.

Es gibt gute Gründe für diese „Investition“

  • Stets aktueller Informationsaustausch und Mitgestaltung
  • Der Mikrokosmos Schule wird transparenter und verständlicher
  • Entstehende Nähe zur Schulleitung und zu den Lehrern schafft gegenseitiges Verständnis
  • Gelegenheit, Probleme zu identifizieren und gemeinsam Lösungen zu suchen
  • Möglichkeit, Projekte und Veränderungen zu besprechen und gestalten
  • Berechtigung, Ideen zur Verbesserung und Weiterentwicklung einzubringen, zu beraten und den zuständigen Stellen in Schule und Schulverwaltung zu unterbreiten
  • Vermittlungsbasis für Anliegen der Eltern, der Lehrkräfte und der Schüler und Schülerinnen zu bilden
  • Gelegenheiten für Eltern zum Informationsaustausch zu schaffen
  • Verständnis für die Förderung der Persönlichkeitsbildung und den Unterricht in der Schule zu stärken

Kurz: Je konstruktiver die Zusammenarbeit, desto besser und harmonischer das Schulleben – je schwieriger die Bedingungen, desto wichtiger die Kommunikation und Mitwirkung am Geschehen!

Erziehung und Bildung können nicht getrennt voneinander betrachtet werden. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit von Elternschaft und Schule wirkt sich auch auf den Bildungserfolg und die Persönlichkeitsentwicklung von Schülerinnen und Schülern aus.
Gelingt eine konstruktive Zusammenarbeit, profitieren alle !

Wie funktioniert das System?

Das Viele-Schultern-Konzept

Der Klassenelternbeirat (KEB) wird pro Schulklasse gewählt und besteht regulär aus einer Vorsitzenden oder einem Vorsitzenden, einer Vertreterin oder einem Vertreter und einer Schriftführerin oder einem Schriftführer als Team.

Aufgaben

  • Kommunikation zwischen Eltern und Lehrkräften
  • Klärung von Fragen / Problemen
  • Einladung der Eltern 2 x jährlich zum Elternabend
  • Mitwirkung bei Jahrgangsarbeitskreisen und SEB.

Der Jahrgangsarbeitskreis wird aus allen Elternvertreterinnen und -Vertreter eines Jahrganges, der Jahrgangssprecherin oder dem Jahrgangssprecher, der Lehrkräfte und Klassenlehrkräfte gebildet.

Aufgaben

  • Bei zwei Treffen pro Jahr werden jahrgangsspezifische Themen besprochen und Elternabende vorbereitet.

Der Schulelternbeirat (SEB) besteht aus den 1. Vorsitzenden der Klassenelternbeiräte (oder deren Vertreterinnen und Vertreter). Die SEB-Sitzungen finden 2 x jährlich statt, besprochen werden Fragen, Probleme und Anregungen seitens der Eltern, Schülerinnen und Schüler und Lehrerschaft. Zudem berichtet die Schulleitung über aktuelle Themen in der Schule. Der SEB wählt einen Vertreter für den Kreiselternbeirat.
Der Vorstand des SEB (SEB-V) besteht aus den Jahrgangssprecherinnen und -Sprecher (gewählt von den Elternvertreterinnen und -Vertreter der jeweiligen Jahrgänge) und dem / der Vorsitzenden des SEB und seiner Stellvertreterin oder seinem Stellvertreter.

Aufgaben

  • 1x monatlich Treffen zum Informationsaustausch mit der Schulleitung
  • Themenvorschläge für Sitzungen
  • Abstimmung von Maßnahmen zur Durchsetzung schulischer Ziele.

Die Schulkonferenz (SK) ist das oberste Beschlussgremium der Schule.
In der Schulkonferenz ist der SEB mit 12 Stimmen vertreten (9 Mitglieder des SEB-V + 3 weitere, vom SEB gewählte Elternvertreterinnen und -Vertreter).